dr.reemann

Dr. jur.
Christiane Maria Reemann
Rechtsanwältin · Mediatorin

DIE PHILOSOPHIE

Die Vernunft verlangt
von uns jeden Tag Enthaltung von vorschnellen Urteilen und Wohlwollen im Verkehr mit den Menschen  

(Marc Aurel).

In diesem Sinne geben wir Ihrem Anliegen den erforderlichen geschützten Raum und entwickeln empathisch und geduldig außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle vornehmlich in den ausgewiesenen Rechtsgebieten(Tätigkeitsschwerpunkten). Der Weg der außergerichtlichen Konfliktbeilegung kann dabei erhebliche finanzielle, zeitliche und gesundheitliche Ressourcen schonen.

Darüber hinaus beraten und begleiten wir Sie bei Ihrer individuellen Vertragsgestaltung und entwerfen für Sie (vorsorgende) Eheverträge, letztwillige Verfügungen, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen aller Art oder Vorsorgevollmachten und Patientenbriefe.

Auf Ihren Wunsch werden wir Ihre Anliegen selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren vertreten. Zur Bewältigung der komplexen Aufgabenstellungen steht uns ein interprofessionelles Netzwerk ausgewiesener Experten zur Verfügung.

ERBRECHT

Individuelle Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
z.B.(gemeinschaftlichen) Testamenten

Beratung im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung

Beratung im Zusammenhang mit erbrechtlichen Fragen der Unternehmensnachfolge

Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten, Erstellung von Nachlassverzeichnissen, oder Berücksichtigung von Vorempfängen

Mediation mit erbrechtlichem Bezug

FAMILIEN- & VORSORGERECHT

Individuelle Gestaltung von Eheverträgen 

Vorbereitung einer Minderjährigen- oder Volljährigenadoption

Mediation mit familienrechtlichem Bezug

Individuelle Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen 
und Patientenbriefen

Beratung beim Widerruf von Vorsorgevollmachten

Elder Mediation (Seniorenmediation)

IMMOBILIENRECHT

Entwurf und Prüfung von Immobilienkaufverträgen

Beratung bei und Entwurf von Vereinbarungen mit Immobilien 

Mediation mit nachbarschaftlichem oder immobilienrechtlichem Bezug

GESELLSCHAFTSRECHT

Beratung bei Gründung und rechtlicher Organisation von Unternehmen

 Beratung und Entwurf bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und
sonstiger gesellschaftsrechtlicher Vereinbarung aller Art

Beratung und Begleitung bei Unternehmensnachfolge

 Mediation zwischen Gesellschaftern und Unternehmen
AUSSERGERICHTLICHE
KONFLIKTBEILEGUNG

mediation.

Die Mediation ist ein eigenständiges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Sie überzeugt mit durchgängig konsensuellen Denkmustern: sie ist zukunftsbezogen, selbstbestimmt und lösungsorientiert.

Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich im Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012. Danach ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Beteiligten mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Herzstück der Mediation ist eine interessenbasierte nachhaltige Konfliktlösung, die nicht selten mit Entwicklungsgewinnen für die zukünftige Konfliktlösungskompetenz der Beteiligten einhergeht.


Die Mediation eignet sich zur außergerichtlichen Konfliktlösung beispielsweise in den folgenden Fällen:
Details zum Thema Mediation
TRENNUNG & IMMOBILIE

Sie haben mit Ihrem nicht ehelichen Partner gemeinsam eine Immobilie erworben und beabsichtigen nun sich zu trennen

ERBE UND VERTEILUNG

Nach einem Erbfall gibt es Streit hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses oder es entwickelt sich ein Konflikt zwischen den Erben und Pflichtteilsberechtigten

SCHEIDUNG - VERMÖGEN UND SORGERECHT

Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen oder sind geschieden und brauchen Vermittlung bei der Vermögens- auseinandersetzung oder im Zusammenhang mit Sorgerechts- oder Umgangsregelungen

FAMILIENKONFLIKT - PFLEGESITUATION

Es entwickelt sich in der Familie ein Konflikt über die Pflegesituation der Eltern oder anderer naher pflegebedürftiger Angehöriger

FAMILIEN-
UNTERNEHMEN - NACHFOLGE

In einem Familienunternehmen besteht Uneinigkeit über die Nachfolge und/oder den Ausgleich für die nicht zur Nachfolge Berechtigten

KOMPETENZ UND EMPATHIE

kanzlei dr. reemann.

Dr. jur. Christiane Reemann

LEBENSLAUF

Dr. jur. Jörg Reemann

LEBENSLAUF

KONTAKT

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